Zum Thema VOV gab es auch noch zwei kleine Geschichten, die mir in den 90ern passiert sind.
Der Beginn einer wunderbaren Freundschaft
Diese erste Geschichte könnte man etwas übertrieben so titeln. Vermutlich zeigt dieser Satz aus dem Film „Casablanca“ schon auf, aus welcher Altersgruppe ich komme. Die Vorbereitungen der Landtagswahl 1996 brachten uns auf die Idee, eine eigene Homepage für den Kreisverband Kiel in Schleswig Holstein zu machen. Die Idee und verschiedene Details hatte ich mit dem Kreisvorsitzenden und dem Kreisausschussleiter besprochen und danach einfach bei der DENIC e. G. die Registrierung der Domain „SPD-Kiel.de“ auf meinen Namen vorgenommen und für den Kreisverband die Seiten eingerichtet. Material und Bilder wurden mir zugeschickt oder ich machte Bilder auf Parteitagen. Im Wesentlichen haben wir die Flyer aus dem Wahlkampf ins Internet gestellt und mit Terminkalendern aus den Wahlkreisen verlinkt.
Beim Lesen der DENIC-Seiten hat mich nachfolgender Text inspiriert. Getreu dem Motto „Liebe Kinder vor dem Bildschirm, bitte nicht nachmachen zu Hause, das ist gefährlich“. Er lautete sinngemäß:
Die Vergabe des Domain-Namens erfolgt nach dem Prinzip „first come, first served“ oder auf deutsch: „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Im Zuge des Registrierungsverfahrens prüft die Registrierungsstelle, ob der Name bereits vergeben ist, eine Prüfung entgegenstehender Rechte bleibt aus.
Das hat zur Folge, dass die Person oder Institution, die zuerst den Registrierungsantrag für einen Domain-Namen stellt, zunächst einmal Inhaber dieser Domain wird. Es gab somit eine recht einfache Möglichkeit, andere am rechtzeitigen Aufbau von „Partei-Kiel.de“ zu behindern (damals gab es nur DE und COM). Das ist wie den besten Platz an der richtigen Kreuzung für das eigene Plakat zu okkupieren. Gedacht… getan. So wurde ich also Besitzer von Domains mit ungewöhnlichen Namen.
Natürlich beschlichen mich Zweifel. Und dann realisierte „die andere“ Partei, was wir getan hatten. Hektisch versuchte mein Landesgeschäftsführer mich zu erreichen. Das hätte es noch nicht gegeben, und mir schwante auch, warum. Schnell waren wir uns einig, das dieser Wahlkampf nicht mit solchen Mitteln geführt werden sollte. In Kiel wurde daraufhin die Regeln für Wahlkämpfe zum ersten mal um Regeln fürs Internet ergänzt.
Ein Paar Tage später habe ich mich dann in einem Restaurant mit einem Vertreter der anderen Partei getroffen und mit dem angehenden Juristen die Verträge durchgesehen. Wir haben die Domain mit den drei Buchstaben seiner Partei auf ihn überschrieben und die notwendigen Papiere unterzeichnet. ( Ich habe übrigens auch meine Gebühren erstattet bekommen) Er konnte noch rechtzeitig mit seinen Webseiten und meinen Passwörtern in den Wahlkampf starten. Das Geld haben wir noch an dem besagten Abend in Getränke umgesetzt. Wir begegneten uns übrigens später wieder: im Kieler Rathaus. Jeder für seine Partei, aber beide gemeinsam für die Unterstützung des Einsatzes neuer Medien in Schulen.
Anmerkung: Nach heutiger Rechtsauffassung war das fast eine Namensanmaßung.
Im Zusammenhang mit einer registrierten Domain spricht man von einer Namensanmaßung, wenn durch die Rechtsverletzung Identitäts- oder Zuordnungsverwirrungen ausgelöst werden. Eine Zuordnungsverwirrung entsteht, wenn der (unrichtige) Eindruck hervorgerufen wird, der Namensträger habe dem Gebrauch seines Namens zugestimmt. Zum Glück habe ich den Eindruck nicht erweckt, da auf den Seiten nichts verwirrendes eingerichtete war.
Das bringt mich zu der zweiten Geschichte:
Und die Großen kriegen was sie wollen. Oder auch nicht
Aus beruflichen Gründen hatte ich bereits 1993 meinen ersten Internetzugang und auch meine eigene Mailadresse hambach@web.de. Das sollte nun in den 90ern nach dem Willen eines langjährigen Bundeskanzlers anders werden.
Ich bekam damals ein Schreiben von einer der CDU-nahen Stiftung (mit einem Exbundeskanzler im Namen) und von einem Kieler Juristen, der meinte, mir beratend zur Seite stehen zu können, wenn ich meine Mailadresse verkaufen möchte. Der erste Brief verlangte, dass ich die widerrechtliche Nutzung der Mailadresse zu beenden habe. Beide hatten meinen Namen vom Internetauftritt des VOVs. Ich bin mir sicher, dass sie sich heute beide nicht mehr daran erinnern. Was war geschehen?
Blicken wir in die „Gechichte“. Nach 1812 kamen Bürgerinnen und Bürger auf die Idee, eine deutsche Flagge muss her. Eine Fahne für eine geeinte Nation, für Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit der Deutschen. Aus meiner Sicht eine tolle Sache. Die Flagge, die sich später durchsetzte, erschien erstmals massenhaft auf dem Hambacher Fest 1832 rund um und auf dem Hambacher Schloss. Auch Dank den Bemühungen des Altbundeskanzlers Helmut Kohl ist die Burgruine heute umgebaut und eine Gedenkstätte zur Deutschen Nation und der Deutschen Flagge Schwarz Rot Gold. Was dem Ganzen fehlte war ein schöner Internetauftritt mit einer ansprechenden eingängigen Adresse. Es war schließlich das Schloss des Ortes Hambach an der Weinstraße. Hierfür wurde ein hochmoderner Internetauftritt geplant. „Wäre die Bezeichnung „Hambach im WEB der Deutschen“ nicht traumhaft?“, war ein Gedanke. Also hambach@web.de musste her, den Dienst gab es ja bereits. Schnell stellte sich jedoch heraus, dass genau diese Mailadresse nicht mehr frei war. Ausgerechnet ein Sozialdemokrat aus dem Norden hatte sie sich geschnappt und benutzte sie auch noch kostenlos. Ein Rechtstreit ließ sich nicht gewinnen, denn die Adresse entsprach meinem Namen. Das Namensrecht war etwas, was damals vor Gericht verwendet wurde, um an bereits vergebene Wunschadressen zu kommen. Der andere Weg ging über einen Kaufvertrag. Meine Antwort damals war einfach und deutlich. Sie sollten sich eine andere Adresse suchen, es sind viele noch frei. Sentimental wollte ich meinen Namen nicht verkaufen. Und wer mich unter Druck setzt, bekommt nichts von mir geschenkt.
Wie wir heute sehen können, habe ich meinen Namen behalten und das Hambacher Schloss seine Endung „er“ ebenfalls. Selbst die Stiftung der Gedenkstätte hat den Namen Hambacher Schloss. Ich war inzwischen dort und habe mir die ersten zwei Ausstellungen angesehen, sie haben mir sehr gefallen.