Axel Schudak (2015): Online-Wahlen im VOV

Geheime Wahlen?

Mit der Gründung des VOV stellte sich schnell das Problem, dass wir zur Besetzung der verschiedenen Funktionen Wahlen durchführen mussten. Glücklicherweise waren wir nicht die Ersten, die zu einem potentiell heftig umstrittenen Thema in Online-Netzen eine Einigung per Abstimmung zustande bringen mussten: Usenet-Gruppen waren uns da um einiges voraus.

Da ich an einigen solcher Abstimmungen teilgenommen hatte und über eine private Internet-Standleitung nach Hause verfügte, erklärte ich mich bereit, die ersten Wahlen im VOV durchzuführen.

Die eigentliche Wahl fand – wie damals unsere gesamte Kommunikation – über eine Mailingliste und eine Stimmabgabe per E-Mail statt – es war also jedem Teilnehmer klar, dass zumindest der Wahlleiter die Stimmabgabe lesen konnte, eine „geheime“ Wahl also nicht im letztendlichen Sinne der Definition stattfand. Üblicherweise wird in einer Usenet-Abstimmung sowohl der Name des Abstimmenden als auch seine Stimmabgabe veröffentlicht, was Manipulationen ausschließt. Da eine Personenwahl geheim sein sollte, haben wir auf die Auflistung der Stimmabgabe verzichtet. Es war also anfangs ein Vertrauensprinzip.

Gleich unsere erste Abstimmung über die zukünftige Leitung des VOV war von grundsätzlicher Natur, da sich mit Heino Prinz und Jakob von Weizsäcker zwei Vertreter völlig unterschiedlicher Ausrichtungen zur Wahl stellten – Heino war eher ein Generalist, der den VOV für die Debatte allgemeiner Themen nutzen wollte, während Jakob eher für eine Konzentration der politischen Arbeit auf netzorientierte Themen eintrat. Ich war erklärter Anhänger der zweiten Fraktion. Die Abstimmung ergab eine Mehrheit von nur einer Stimme für Heino – eine Richtungsentscheidung, die ich auch heute noch für unglücklich halte.

Manipulationssichere Wahlen

Nach diese Abstimmung war mir klar, dass kein Wahlleiter die Möglichkeit haben sollte, durch falsche Auszählung – oder auch nur das „versehentliche“ Verlieren einer Mail – das Ergebnis zu manipulieren. Es musste also eine Möglichkeit geben, sowohl die Abgabe der Stimme zu prüfen – kein Problem, indem die Liste der Wahlteilnehmer veröffentlicht wird – als auch die korrekte Zählung der abgegebenen Stimme.

Hierzu wurde dann für die folgenden „geheimen“ Wahlen neben dem Namen des Wählenden auch ein von ihm frei gewähltes Kennwort gefordert, so dass eine Stimmabgabe die Authentifizierung (über den Namen), das Kennwort und die Stimme enthielt. Veröffentlicht wurden dann die Liste der Teilnehmer sowie separat davon die Liste der Kennwörter jeweils mit Stimme sowie das sich daraus ergebende Ergebnis. Eine Manipulation des Ergebnisses war so nicht mehr möglich, ohne dass es den Betroffenen auffiel. Jeder konnte für sich prüfen, ob seine Stimme gezählt wurde und ob seine Stimme richtig ist. Über die verfügbaren Namenslisten war sichergestellt, dass keine zusätzlichen Stimmen eingeschmuggelt wurden. Das Verfahren haben wir für Personenwahlen und ggf. geheime Abstimmungen so beibehalten, wobei wir alle thematischen Abstimmungen öffentlich durchgeführt haben.

KEINE geheimen Wahlen – Wahlmaschinen?

Der Nachteil des Verfahrens liegt natürlich auf der Hand: die Wahl ist nicht wirklich „geheim“. Einerseits hat der Wahlleiter die Möglichkeit, die Stimmen einzusehen – auch wenn die Auszählung später von einem Programm durchgeführt wurde. Gleichzeitig konnte durch Vereinbarung des Kennworts die Abgabe einer Stimme durch Dritte überprüft werden.

An dieser Stelle gab es zwar interne Überlegungen eine „Wahlmaschine“ zu schreiben, in der z. B. vom Wähler Stimme und Kennwort an einen Server, sowie Kennwort und Authentifizierung an einen anderen Server gesendet werden, wobei der eine Server dem anderen den Wahlzettel freigibt. Aber der Aufwand erschien uns den Vorteil für die Nutzung im VOV nicht wert zu sein.

Mit diesem Verfahren würde man zur Zuordnung einer Stimme zu einem Wähler zwar beide Administratoren anstatt nur eines Wahlleiter benötigen, die nachträgliche Kontrollmöglichkeit durch Dritte würde aber verbleiben. Dieses spezielle Problem würde sich nur lösen lassen, wenn man auf die Veröffentlichung der Kontrollliste komplett verzichtete.

Aber…

… im demokratischen Prozess muss das Wahlverfahren für jeden transparent sein. Ein „Vertrauen“ in den Wahldurchführenden DARF nicht vorausgesetzt werden. Die Vorgänge innerhalb einer „Wahlmaschine“ werden für den Durchschnittswähler immer undurchschaubar bleiben. Und die Manipulation von Software wird immer schwerer zu erkennen sein als die Manipulation einer manuellen Auszählung.

Ein Verfahren mit bekannten Schwachstellen ist immer einem Verfahren vorzuziehen, das auf einem „Vertrauen“ beruht, dass schon keine Manipulation stattfinden wird. Dort, wo politische Macht wirklich vergeben wird – zugegebenermaßen nicht im VOV –, MUSS das Verfahren transparent und nachvollziehbar sein – ein Urteil, das 2009 so auch das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Wahlmaschinen und Onlinewahlen bestätigt hat.
Insofern waren alle Personalwahlen, die wir durchgeführt haben, nur insoweit geheim, als der Wahlleiter potentiell Zugang zu den individuellen Stimmabgaben hatte, als auch jeder Abstimmender seine Stimmabgabe anderen gegenüber nachweisen konnte. Andere Online-Verfahren haben aber immer auch andere, meines Erachtens nach schwerwiegendere, Nachteile. Es gibt kein Online-Wahlverfahren, das geheim, nachprüfbar und transparent ist.

Schlussfolgerungen zum Verfahren

Eine Schlussfolgerung dieser Überlegungen für mich war und ist, dass politische Macht durch Wahlzettel in Kabinen vergeben werden sollte. Es gibt kein Online-Wahlverfahren und keine Wahlmaschine, dem man hierbei „trauen“ darf. Der Verlust an Glaubwürdigkeit und das erhöhte Manipulationsrisiko ist die Einsparung an Geld oder Zeit nicht wert.

Eine Ausnahme ist das Hinterlassen einer „vollständigen Papierspur“ bei lokaler Kontrolle des Zugangs zur Maschine – aber wegen der notwendigen Kontrollzählungen ist es deutlich günstiger, gleich auf diese Maschinen zu verzichten.

Heute

Durch die Verbreitung von Handykameras ist mittlerweile Stimmenkauf zu einer lösbaren logistischen Aufgabe geworden. Auch dem sollte die Politik vorbeugen, indem Handys grundsätzlich aus Wahlkabinen verbannt und Briefwahlen untersagt werden. Der Vorteil einer erhöhten Beteiligung durch Briefwahl wird gegenüber den wachsenden Manipulationsmöglichkeiten an Wert verlieren – eine Beobachtung der Wahlergebnisse der Briefwahlen durch statistische Methoden erscheint bereits heute geboten.

Missbrauch von Abstimmungen

Ein Ziel des VOV war, jeden Teilnehmer am politischen Prozess zu beteiligen. Hierzu standen Abstimmungen jedem Mitglied offen. Dies führte leider dazu, dass Themen zur Abstimmung gestellt wurden, die inhaltlich schädlich für den VOV waren (auch wenn sie kaum Chancen auf Zustimmung hatten). Als Beispiel sei insbesondere ein recht heftiger Angriff auf unsere Schirmherrin Herta Däubler-Gmelin wegen ihrer Tätigkeit als Justizministerin angeführt. Ich hatte in diesem Fall ernsthaft überlegt, die entsprechende Abstimmung einfach aus Verantwortung des Amtes abzulehnen und ggf. über meine Ablehnung (und Position als Wahlleiter) abstimmen zu lassen, statt über das ursprüngliche Thema. Da „man“ – insbesondere der Autor der Abstimmung – dem VOV-Vorstand damals u. a. vorwarf, „Andersdenkende“ durch Regularien auszubooten, habe ich mich gegen meine Idee entschieden und die Abstimmung – mit dem zu erwartenden Ergebnis – durchgeführt.

Rückblickend betrachtet wäre ein wenig mehr politische Arbeit an vielen Stellen – auch bei der Wahlleitung – dem Gesamtprojekt VOV dienlich gewesen. Mein Verständnis des Amtes als rein organisatorische Dienstleitung stand dem hier entgegen.

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