Dr. Aleksandra Sowa (2015): „Wahlmaschine“ des Virtuellen Ortsvereins

Gespräch mit den Wahlleitern des VOV, Jens Hoffmann und Axel Schudak

„Ihr werdet nie virtuell Plakate kleben können!“ ‒ an diese Aussage des SPD-Ehrenvorsitzenden, Hans-Jochen Vogel, an den Virtuellen Ortsverein (VOV) gerichtet, erinnerte Jörg Tauss in seinem Beitrag über „Die Geschichte des VOV und der Netzpolitik“. Plakate wurden vom VOV gewiss nicht geklebt, dafür wurde im Virtuellen Ortsverein bereits im Jahr 1995 virtuell gewählt. „Ich habe die Mails damals noch per Hand ausgezählt“, erinnert sich der Wahlleiter, Axel Schudak, an die ersten Vorstandswahlen (die zugleich vermutlich die ersten Onlinewahlen deutschlandweit gewesen sind), „damit dürfte die erste Onlinewahl in der Steubenstraße in Oldenburg organisiert und ausgezählt worden sein.“ Er kann sich auch deshalb „noch recht gut an die erste Auszählung erinnern“, weil sie sehr knapp war. „Immerhin lagen Jakob von Weizsäcker und Heino Prinz nur wenige Stimmen auseinander …“, erinnert er sich, „und ich wollte eigentlich Jakob.“ Gewonnen hat dann doch Heino Prinz – und wurde erster virtuell gewählter Vorsitzender des VOV (s. Wahlergebnis der Vorstandswahlen 1995).

Ergebnis der ersten Vorstandswahlen des VOV im Jahr 1995, hier: Online-Wahl des Vorsitzenden.
Ergebnis der ersten Vorstandswahlen des VOV im Jahr 1995, hier: Online-Wahl des Vorsitzenden.

Von den Besten lernen

Bis zu seiner Auflösung im Jahr 2011 [1] wurden sowohl alle Vorstandswahlen online vollzogen als auch interne Abtimmungen per E-Mail durchgeführt. „Der VOV hatte sich von Anfang an auf die Fahne geschrieben, zu untersuchen, wie direkte Demokratie im Internet realisiert werden kann. Dazu gehören selbstredend auch Wahlen“, erinnert sich Jens Hoffmann, Mitbegründer des VOV und etliche Jahre selbst der (online gewählte) Wahlleiter des Vereins.

Offene Stimmabgabe oder Meinungsäußerung ist im Internet wie auf Mailinglisten relativ einfach möglich. „Ganz zu Anfang haben wir ein altes Wahlverfahren aus dem Usenet kopiert“, bemerkt Jens Hoffmann. Im Usenet wurden beispielsweise Entscheidungen über die Entstehung neuer Diskussionsgruppen, Abschaffung dieser oder Änderung von Richtlinien in geregelten Verfahren abgestimmt. Dem standardisierten Request for Discussion (RfD) folgte ein sogenannter Call for Votes (CfV), in welchem innerhalb von drei bis vier Wochen (mit einwöchiger Einspruchsfrist) beispielsweise über die Einführung eines neuen Diskussionsforums entschieden wurde. Der Wahlzeitraum betrug laut Wahl- und Abstimmungsordnung des VOV vierzehn Tage bei Wahlen und Satzungsänderungen und sieben Tage in allen anderen Fällen. Die Frist für den Einspruch betrug dann aber ganze zwei Wochen [2].

Operation KISS (keep it simple, stupid) [3]

So kam man im Usenet zu dem Ergebnis: „Nach dem Ende des Abstimmungszeitraums werden die Stimmen ausgewertet. Im Ergebnisposting wird bekannt gegeben, wie viele Stimmen für jede Variante abgegeben wurden und ob damit die Hürden der Einrichtungsrichtlinien überschritten wurden“, erklärten Boris Piwinger und Elmar Bins in ihrem Buch über Newsgroups, „[d]azu wird eine Liste aller Abstimmenden mit Nennung der Wahlentscheidung veröffentlicht“ [4].

Langjähriger Wahlleiter des VOV, Jens Hoffmann, wusste, wie man das System "austricksen" kann © Petra Tursky-Hartmann
Langjähriger Wahlleiter des VOV, Jens Hoffmann, wusste, wie man das System „austricksen“ kann © Petra Tursky-Hartmann

Die Vorstandswahlen (und Personenwahlen im Allgemeinen) erforderten jedoch ein Mindestmaß an Anonymität, Vertraulichkeit – und Integrität. Eine offene Abstimmung per E-Mail wäre den demokratischen Prinzipien einer freien und geheimen Wahl nicht gerecht – und war im Virtuellen Ortsverein einfach nicht erwünscht. Ein Wahlsystem musste her.

Die Lösung für die VOV-Wahlen überzeugt heute immer noch durch ihre Einfachheit: „Nun könnte jeder eine Mail mit seiner Stimme an den Wahlleiter schicken. Der zählt dann und veröffentlicht das Ergebnis“, erklärt der langjährige Wahlleiter des VOV, Jens Hoffmann. So weit, so gut. Doch ab dann wurde es kompliziert, denn das Ergebnis einer so durchgeführten geheimen Wahl wäre nicht a posteriori validierbar, „der Wahlleiter könnte ja Stimmen falsch zuordnen, oder einfach noch paar Stimmen mehr erzeugen oder, oder, oder …“, erinnert sich Jens. „Wir brauchten also ein Wahlverfahren, das geheim und nachvollziehbar war.“

„Jeder Wahlberechtigte musste in die Lage versetzt werden, seine Stimmabgabe (a posteriori) zu prüfen. So konnte der Wähler etwaigen Manipulationsversuchen selbst auf die Spur kommen. Die Grundidee war recht einfach. Abgestimmt wurde via E-Mail. „Jeder Wähler hat seine Stimme mit einem Kennwort markiert“, erklärt Jens das Prozedere. Sobald alle Wähler ihre Stimmen an den Wahlleiter schickten, hatte dieser das Ergebnis veröffentlicht und statt des Namens das (gewählte) Kennwort angegeben. „Jeder konnte nach seinem Kennwort suchen und prüfen, ob seine Stimme richtig aufgenommen wurde.“

"Wahlzettel" für die Personalwahl. Muster aus dem Jahr 1997.
„Wahlzettel“ für die Personalwahl. Muster aus dem Jahr 1997.

Dieses Wahlverfahren basiert auf der – heute auch in E-Commerce verbreiteten ‒ Idee der sogenannten Trusted Party. Und die „trusted authority“ bzw. „trusted third party“ war beim Virtuellen Ortsverein der Wahlleiter: „Bei diesem Verfahren bleibt der Wahlleiter jemand, der alle Stimmabgaben der Wähler kennt. Das Vertrauen in das Wahlverfahren war also grundsätzlich im Vertrauen in den Wahlleiter gegründet“, erklärt Jens die Idee. „Wir haben lange hin und her überlegt, die Köpfe heiß geredet, aber erstaunlicherweise fanden wir kein Verfahren, das nicht an irgendeiner Stelle dasselbe Vertrauenslevel erforderte wie das, welches dem Wahlleiter entgegengebracht wurde.“

20 Jahre Online-Wahlen!

Der Virtuelle Ortsverein hat die Modalitäten für die Onlinewahlen – Personenwahlen, CfVs und RfDs – in einer Wahl- und Abstimmungsordnung festgelegt. Diese sollte eigentlich nur so lange gelten, „bis sichere Verfahren für eine geheime Abstimmung (Wahlmaschine) entwickelt und eingeführt worden sind“ [5]. Tatsächlich hat sich bis heute kein elektronisches Wahlverfahren durchsetzen können. Die Komplexität der Hardware und der Software scheint bei jeder weiteren Lösung zwar zu steigen, doch das erschwert offenbar nur noch die Umsetzung der Mindestvorgaben für Sicherheit, Datenschutz und Anonymität für geheime, allgemeinzugängliche und gleiche Wahlen.

In diesem Jahr „könnten wir vielleicht sogar noch 20-jähriges Jubiläum der Onlinewahlen in Deutschland feiern“, bewertet Axel Schudak das VOV-Experiment. Doch er schränkt dabei ein, dass er „Wahlen, in denen konkrete Macht verteilt wird, weder Wahlmaschinen noch einem Onlineverfahren anvertrauen möchte“. Axel war fast sieben Jahre der Wahlleiter des VOV und hat Onlinewahlen in der Autopsie erprobt. Es gibt nicht viele Menschen, die auf diesem Gebiet so viel Erfahrung vorweisen können. „Wahlmaschinen aller Couleur stehen nicht umsonst unter sehr kritischer Beobachtung der IT-affinen Community“, kommentiert der ebenfalls langjährige Wahlleiter, Jens Hoffmann.

Eine Sache musste trotzdem auch in der virtuellen Welt noch geklärt werden.

Wie prüft man in einem solchen – virtuellen ‒ Wahlsystem nun, ob die Wähler wahlberechtigt sind? „Dazu braucht es ein Wählerverzeichnis“, erklärt Jens Hoffmann. „Jedes Mitglied des VOV meldete sich schriftlich an und wurde dann mit Mailadresse registriert, auf dem VOV-Server gespeichert, und der Schriftführer konnte dem Wahlleiter zu jeder Wahl eine Liste der berechtigten E-Mail-Adressen geben.“ So wurde sichergestellt, dass nur VOV-Mitglieder an den Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Der Wahlleiter hat parallel mit dem Wahlergebnis eine alphabetische Liste der Wahlteilnehmer getrennt veröffentlicht [6]. „Das funktionierte so weit ganz ordentlich und war dann während des ganzen Lebens des VOV das Wahlverfahren“, konstatiert Jens.

Das schriftliche Offline-Anmeldeverfahren war für die „Virtuellen“ zwar unüblich, hatte aber einen wichtigen Zweck. Es stellte das Prinzip „one man one vote“, oder besser gesagt: ein Mann – eine E‑Mail-Adresse – eine Stimme, für die Onlinewahlen sicher. Einige der VOV-Mitglieder sind sich tatsächlich nie persönlich begegnet. Und diejenigen, die sich öfters begegnet sind, wussten offenbar, das Verfahren umzugehen. Jens Hoffmann erzählt dazu gerne eine Anekdote: „Ich selber habe mich nie schriftlich angemeldet. Ob es mich gibt, haben dann nur verschiedene Genossen in Real Life feststellen können.“ Diesen „Strickfehler“ hat er natürlich nie öffentlich erwähnt. J

YAOTM (yet another off-topic message)? Aber nur auf den ersten Blick.

Möglicherweise hatte Hans-Jochen Vogel recht damit, dass man im Internet nie Plakate wird kleben können. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass man sich nicht die Frage gestellt hat, ob man für virtuelle Plakate überhaupt noch so etwas wie Kleber braucht. Oder ob man im Internet noch so etwas wie Plakate braucht. Heute kann man das Internet für allerlei Unnützes benutzen. Man kann sich beispielsweise per Internet Platz in den Warteschlagen zu den wichtigeren Anhörungen des US-Kongresses sichern. Und zwar, indem man die Dienstleistungen einer Online-Firma bucht, die wiederum Arbeitslose dafür bezahlt, sich für die Lobbyisten und Industrievertreter vor den wichtigeren Anhörungen in die Schlange vor dem Kongress anzustellen [7]. Ob dies nun ethisch, moralisch und demokratisch ist (aus der Sicht des Kapitalisten spricht offenbar nichts dagegen, jemanden fürs Schlangestehen zu bezahlen, nur handelt es sich im Fall des US-Kongresses nicht um einen Supermarkt), sei dahingestellt. Doch es steht fest – ja, auch Schlangestehen für den Kongress kann über eine Webseite gebucht werden. Ob es Sinn macht, ob man dazu wirklich eine fortgeschrittene Technologie wie das Internet braucht, oder ob das demokratische Gemeinwohlprinzip entwertet und etwa gesellschaftliche Praxis korrumpiert, sind ganz andere Fragen. Fragen, über welche man möglicherweise nicht ernsthaft nachgedacht hat.

 

Der Virtuelle Ortsverein tat es.

 

Unbedingt lesen! Axel Schudak (2015). Online-Wahlen im VOV (31.3.2015)

 

[1] Tursky-Hartmann, P. 2015. „…das Internet für die politische Arbeit der SPD erforschen“. In: Virtueller-Ortsverein, https://virtueller-ortsverein.de/das-internet-fuer-die-politische-arbeit-der-spd-erforschen/, 27.4.2015 (Zugriff: 1.8.2015).

[2] Vgl. Pkt. III.2 der Wahl- und Abstimmungsordnung des VOV. In: WaybackMachine, http://web.archive.org/web/19961222172627/http:/vov.de/, 19.2.1997 (Zugriff: 1.8.2015)

[3] Einige der (heute teilweise ganz vergessenen) Abkürzungen sind hier zu finden: Piwinger, B. A. und Bins, E. K., 1997. Newsgroups. Weltweit diskutieren, S. 329.

[4] Piwinger, B. A. und Bins, E. K., 1997. Newsgroups. Weltweit diskutieren, S. 318.

[5] Vgl. Pkt. IV der Wahl- und Abstimmungsordnung des VOV. Ebenda.

[6] Vgl. Pkt. III.1 der Wahl- und Abstimmungsordnung des VOV. Ebenda.

[7] Vgl. Sandel, M. J., 2014. Was man für Geld nicht kaufen kann. Die moralischen Grenzen des Marktes.