Kryptoverbot
1997 versuchte die Bundesregierung, damals unter Bundesinnenminister Kanther (CDU), eine „Regulierung“ von Kryptographie auf den Tisch zu bringen, die effektiv auf ein Verbot starker Kryptographie hinausgelaufen wäre. In der Entwicklung dieser Debatte wurde ich damals von Jörg als „Experte“, konkret in meiner Eigenschaft als damaliger Geschäftsführer des DT Online-Verlags, zu einer Sitzung der SPD-Mitglieder des verantwortlichen Ausschusses nach Bonn eingeladen.
Das damals zusammen mit einem anderen VOVler (Jens oder Arne??) ausgearbeitete Hauptargument unserer Seite war die Aussage, dass mittels Steganographie die Verwendung von Kryptographie überhaupt nicht nachweisbar ist, das also ein Verbot technisch leicht umgangen werden kann. Wenn gängige Verfahren von Unternehmen und Privatpersonen nicht genutzt werden dürfen, während kriminelle Kommunikation keinen nachweisbaren Einschränkungen unterliegt, kann ein entsprechendes Verbot nicht angemessen sein. Zwar glaube ich nicht, dass wir einen messbaren Einfluss auf die Entscheidungsfindung hatten, aber letztendlich wurde die Idee begraben.
Bis vor einigen Monaten.
Der britische Premier Cameron beschwert sich über die Möglichkeit, kryptographisch abgesichert zu kommunizieren, und unser Innenminister de Maizière äußert Sympathie. Das Kryptoverbot steht damit wieder im Raum
Softwarepatente
Mein zweiter physikalischer Auftritt im Rahmen des VOV war ein 6-Augen-Gespräch, dass Arne Brand und ich im Sommer 2000 – exakt am Tag nach den Wahlen in den USA – in Berlin im Justizministerium bei unserer Schirmherrin Herta Däubler-Gmelin zum Thema Softwarepatente hatten. Ich kann mich noch gut entsinnen, wie ich mit Arne auf dem Weg von Hannover nach Berlin im Auto über die Wahl in den USA sprach, und dass man wohl so lange zählen würde, bis das Ergebnis in Florida passt…
Die Position des VOV zum Thema Softwarepatente war eine relativ orthodoxe Umsetzung der Gesetzeslage. Wir vertraten die Auffassung, dass „Programme für Datenverarbeitungsanlagen“ nicht patentierbar sind. Unsere Grundmotivation war, Entwickler von Software bei Eigenentwicklungen von Ansprüchen Dritter freizuhalten.
Diese Position wurde von verschiedenen Ländern damals schon aufgeweicht. Insbesondere in den USA wurden Patente erteilt, die dieser ursprünglich auch dort vertretenen Grundidee teils deutlich widersprachen. Die Unterschiede in der Patentpraxis führten dazu, dass in den USA Patente auf Verfahren angemeldet wurden, die man vorher in Europa entwickelt, aber nicht patentiert hatte.
Offensichtlich wurde zu diesem Zeitpunkt im Justizministerium darüber nachgedacht, Softwarepatente weitergehend zuzulassen. Unseren Bedenken wurde entgegengehalten, dass für wichtige Verfahren ggf. eine Zwangslizenz angeordnet werden könne, um die allgemeine Entwicklung nicht zu behindern. Soweit ich mich entsinne, haben Arne und ich die Praktikabilität einer Zwangslizenz angezweifelt.
Ich glaube nicht, dass Arne und ich (als Vertreter des VOV) einen nachhaltigen – oder auch nur bemerkbaren – Einfluss auf die Entwicklung von Softwarepatenten nehmen konnten, die nun, seit 40 Jahren, je nach Stimmung offener oder restriktiver gehandhabt wird.
Ich war damals mit in Bonn. Spannend war der Mensch mit dem Abhörgerät. Das Argument, das letztlich gezogen hat, war kein ideologisches, sondern rein wirtschaftliches. Faxe kann man abhören, daher hat die Industrie Aufträge verloren. Das galt es zu vermeiden.